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Vertrag & Guide

Hallo ihr Lieben,

da ihr bei mir eine Hochzeitsreportage unter drei Stunden gebucht habt, erhaltet ihr euren Vertrag ganz bequem digital. Bitte lest ihn euch in Ruhe durch – wenn ihr Fragen habt, meldet euch jederzeit sehr gerne bei mir.

Für euch ganz unkompliziert: Mit eurer Terminbestätigung oder durch meine Anwesenheit und fotografische Begleitung am Hochzeitstag gilt der Vertrag automatisch als angenommen – eine zusätzliche Unterschrift ist nicht notwendig.

 

Anbei findet ihr außerdem meinen Wedding Guide als PDF-Formular. HIER ZUM DOWNLOAD KLICKEN

Dieser soll euch bei eurer Planung unterstützen und euch Inspiration, Ideen sowie hilfreiche Tipps aus meiner mittlerweile über zehnjährigen Erfahrung in der Hochzeitsbegleitung geben. Darin findet ihr unter anderem Hinweise zur Planung, zum Ablauf eures Tages und zu vielen kleinen Details, die oft den Unterschied machen.

Solltet ihr dazu noch Fragen haben oder euch unsicher sein, schreibt mir jederzeit – ich bin sehr gerne für euch da.

Ich freue mich jetzt schon riesig darauf, euch an eurem großen Tag begleiten zu dürfen.

 

Ganz liebe Grüße
 

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Vertrag

Vertrag für Hochzeitsfotografie 

zwischen

Fotografin 

„Tatjana Fotografie“

Tatjana Sussmann 

Würzburger Str. 28 | 91443 Scheinfeld

Mobil: 0151-10583016 | E-Mail: tatjana-fotografie@gmx.de

www.tatjanafotografie.de

 

sowie

 

Auftraggeber

Zwischen dem Brautpaar (nachfolgend „Auftraggeber“) und der Fotografin, Frau Tatjana Sussmann (nachfolgend „Fotografin“), wird folgender Vertrag geschlossen:Gegenstand dieses Vertrages ist die fotografische Begleitung der Hochzeit zu dem zwischen den Parteien vereinbarten Termin.

Der konkrete Leistungsumfang, die Dauer der Begleitung, das Honorar, eventuelle Zusatzleistungen sowie weitere individuelle Vereinbarungen ergeben sich aus dem jeweils zugrunde liegenden Angebot der Fotografin sowie den getroffenen Absprachen zwischen den Vertragsparteien.

Die Abrechnung erfolgt auf Basis des vereinbarten Angebots. Jede darüber hinausgehende Inanspruchnahme von Leistungen wird gesondert berechnet.

Fahrtkosten werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste der Fotografin berechnet.

 

 

  1. Honorar

  1. Der vereinbarte Betrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar oder am Tag der erbrachten Leistung in Bar zu bezahlen. Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach Zahlungseingang und kann bis zu 40 Werktage in Anspruch nehmen.

  2. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Gesamtbetrag aufgeführten Summe. 

  3. Kann die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt (z. B. Unfall, attestierte Krankheit, behördliche Anordnung) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einfordern der Zahlung. 

  4. Ist es der Fotografin aufgrund ihres Angestelltenverhältnisses oder ist es der Fotografin aus unvorhersehbaren, nicht selbst verschuldeten Gründen (z. B. Unfall, Krankheit, höhere Gewalt) nicht möglich, den Auftrag persönlich auszuführen oder die Bilder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, bemüht sie sich um die Stellung eines gleichwertigen Ersatzfotografen. Dieser kann jedoch von dem vereinbarten Honorar abweichen und etwaige Extrakosten werden nicht von der Fotografin übernommen. Des Weiteren könnte die Fotografin nur einen Ersatzfotografen stellen, aber die Bearbeitung der Bilder weiterhin selbst übernehmen. Alle weiteren vertraglichen Konditionen richten sich nach den Konditionen des Ersatzfotografen. Sollte dies nicht möglich sein, werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.

  5. Sollte die Hochzeit aufgrund höherer Gewalt auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, bleibt dieser Vertrag weiterhin gültig, sofern der neue Termin für die Fotografin realisierbar ist.

  6. Der Fotografin sind während der Begleitung angemessene Pausen inklusive alkoholfreier Getränke kostenfrei zu gewähren. Ab einer Begleitung von 6 Stunden ist ein Essen bereitzustellen. Wird dies nicht bereitgestellt, ist die Fotografin berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,00 € zu berechnen.

  7. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars verbleiben sämtliche Nutzungsrechte an den gelieferten Bildern bei der Fotografin.

  8. Zusatzleistungen gelten nur, wenn diese im Vorfeld vertraglich festgehalten wurden. Nachträgliche Extrastunden können nicht für zusätzliche Leistungen genutzt werden. Der Anspruch auf z.B. ein Kennenlernshooting verfällt.
    Ein Kennenlernshooting ist eine freiwillige, kostenlose Zusatzleistung. Wird es vor der Hochzeit nicht in Anspruch genommen, verfällt der Anspruch ersatzlos

  9. Sollte die vereinbarte Hochzeitsreportage nicht umgesetzt oder verkürzt werden, aber bereits ein Kennenlernshooting stattgefunden haben, wird dieses mit 250 € in Rechnung gestellt.

  10. Die Fahrtzeiten von und zu meinem Studio bzw. Wohnort sind nicht Teil der gebuchten Reportagezeit und werden daher nicht zusätzlich berechnet.Fahrten zwischen verschiedenen Locations am Hochzeitstag (z. B. vom Standesamt zur Feierlocation) werden auf die gebuchte Stundenanzahl angerechnet, da die Fotografin während dieser Zeiten weiterhin für die Durchführung der Hochzeitsfotografie im Einsatz ist.Die Kosten für die Anfahrt sind weiterhin gemäß der im Vertrag vereinbarten Kilometerpauschale von 0,50 €/km ab 91443 Scheinfeld zu zahlen.

 

 

2. Veröffentlichung und Nutzung der entstandenen Fotos:

Dies könnt ihr mir HIER gesondert ausfüllen - vielen Dank!

 

 

3. Bildmaterial, Urheberrecht, Nutzungsrechte und Übergabe des Bildmaterials:

  1. Die Auftraggeber erhalten alle optimierten Bilddateien in Farbe und teilweise in Schwarz/Weiß in einer Online-Galerie per E-Mail. Digitale Bilddaten werden im JPEG-Format in höchster Auflösung geliefert. Digitale Negative (RAWs) werden nicht herausgegeben.

  2. Alle Fotos werden grundsätzlich auf Farbe, Kontrast, Helligkeit, Schärfe und Bildausschnitt optimiert. Die Fotografin behält sich vor, Bilder auszusortieren, die doppelt, qualitativ ungenügend oder nicht der künstlerischen Gestaltung der Fotografin entsprechen. Dies stellt keinen Grund für spätere Reklamationen dar. Auch natürliche Umstände wie Licht, Wetter, Bewegung, Gesichtsausdrücke, Augen zu oder Wind/Sonne sind kein Reklamationsgrund.

  3. Um die Arbeit der Fotografin zu gewährleisten, ist es während der Veranstaltung wünschenswert, das fotografieren durch Mitbewerber oder Gäste des Kunden nach Möglichkeit zu minimieren.

  4. Wenn während der Veranstaltung weitere Fotografen oder Videografen tätig sind, kann eine vollständige Umsetzung der vereinbarten Fotografie nicht garantiert werden, da sich Abläufe, Positionen der Personen und Lichtverhältnisse durch deren Anwesenheit verändern können. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.

  5. Die Fotografin bemüht sich nach Kräften, alle anwesenden Gäste, Dekorationen und alle relevanten Szenen abzulichten. Eine vollständige Abdeckung aller Szenen und Gäste kann jedoch nicht garantiert werden und stellt keinen Reklamationsgrund dar. Sollten bestimmte Gäste oder Dekorationselemente usw. unbedingt fotografiert werden müssen, ist dies schriftlich vorab mitzuteilen.

  6. Die Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotobücher) gehen erst mit der vollständigen Bezahlung des Honorars an den Kunden über.

  7. Das alleinige Urheberrecht liegt bei der Fotografin.

  8. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle anwesenden Gäste über die Möglichkeit einer Veröffentlichung der Fotos zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

  9. Der Auftraggeber darf die Fotos ohne zeitliche Beschränkung in unveränderter Form für private Zwecke verwenden. Dazu zählen z.B. das Ausdrucken, Erstellen von Alben und Fotogeschenken, sowie die Veröffentlichung auf privaten Websites und Social Media-Profilen. Für gewerbliche Nutzung (z.B. auch Weitergabe an andere Dienstleister) benötigt der Auftraggeber ein erweitertes Nutzungsrecht von der Fotografin.

  10. Bilder, auf denen keine identifizierbaren Personen zu sehen sind (z. B. Dekoration, Details, Brautstrauß), dürfen von der Fotografin für eigene Werbezwecke verwendet werden, ohne dass das Brautpaar zustimmen muss. Für alle Bilder mit erkennbaren Personen ist die Zustimmung des Brautpaares erforderlich.

  11. Bei Veröffentlichungen hat der Auftraggeber im oder am Bild einen lesbaren Urhebervermerk anzubringen („z.B. Foto: tatjanafotografie.de“). Bei Online-Medien ist eine entsprechende Verlinkung erforderlich, bei Facebook oder Instagram die Verlinkung der Fanpage („tatjanafotografie.de“). Diese Infos sind auch an Gäste die die Bilder erhalten weiterzugeben. Darüber hinaus ist eine Weitergabe der Bilder, insbesondere deren Verkauf, ausgeschlossen.

  12. Das Bildmaterial wird nicht von der Fotografin archiviert. Ab dem Moment der Übergabe der Bilder bestehen keine Ansprüche auf nachträgliche Abzüge oder Dateien.

  13. Hat der Auftraggeber der Fotografin keine ausdrücklichen Weisungen zur Gestaltung der Bilder gegeben und diese vertraglich festgehalten, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerischen und technischen Gestaltung ausgeschlossen.

  14. Wünscht der Auftraggeber Änderungen während oder nach der Aufnahmeproduktion, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Fotografin behält ihren Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten und wird den Mehraufwand ebenfalls in Rechnung stellen. Für gewünschte Retuschearbeiten wird je nach Aufwand ab 10,00 € pro Bild berechnet.

  15. Die Online-Galerie ist maximal 4 Wochen online. Die Fotografin bittet um einen zeitnahen Download und um die Sicherung der Dateien. Nach Ablauf der 4 Wochen besteht kein Anspruch mehr auf die Bilddateien. Die Bilder werden nicht archiviert! Nach Ablauf der Frist kann die Fotografin keine Verantwortung für den Verlust der Dateien übernehmen.

  16. Der Auftraggeber hat nach Erhalt der Online-Galerie 72 Stunden Zeit, die Bilder zu kontrollieren und Änderungswünsche zu äußern. Sollten nach 72 Stunden keine Rückmeldungen erfolgen, sind weitere Bearbeitungen ausgeschlossen.

 

4. Drohnenaufnahmen


Sollten Drohnenaufnahmen gewünscht sein, arbeitet die Fotografin im Auftrag des Brautpaares. Das Brautpaar ist daher verantwortlich für alle erforderlichen Genehmigungen bei der Location sowie für die Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften und Auflagen. Die Fotografin übernimmt keine Haftung für fehlende Genehmigungen oder Verstöße gegen Vorschriften.

 

Die Fotografin verwendet eine angemeldete und versicherte Drohne und führt die Aufnahmen nach den geltenden Sicherheits- und Luftverkehrsbestimmungen durch. Sollte sich die Location innerhalb einer Flugsverbotszone befinden oder die Durchführung aufgrund von Wetterbedingungen nicht möglich sein, darf die Fotografin nicht fliegen. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.

Die Fotografin übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch den Einsatz der Drohne entstehen, einschließlich Schäden an Personen, Eigentum Dritter oder durch Absturz bzw. Wind. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.


5. Haftung

Die Fotografin haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei der Verletzung von Pflichten, die nicht wesentliche Vertragspflichten betreffen.
Sie haftet ferner für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die sie oder ihre Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung verursacht haben.

Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder digitalen Daten übernimmt die Fotografin keine Haftung.

Sollten Bilddateien aufgrund technischer Probleme, Fremdverschulden oder unsachgemäßer Verwendung unwiederbringlich verloren gehen, trägt die Fotografin keine Verantwortung. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.


6. Sonstiges

Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.


7. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt eine gültige Regelung, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

8. Zustandekommen des Vertrags

Dieser Vertrag kommt durch Unterzeichnung durch das Brautpaar und die Fotografin zustande.


Der Vertrag tritt in Kraft, sobald der unterzeichnete Vertrag der Fotografin fristgerecht zurückgesandt wurde und die Anzahlung innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsunterzeichnung bei der Fotografin eingegangen ist.
Kommt die Anzahlung nicht fristgerecht bei der Fotografin an, ist diese nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.


9. Datenschutz (DSGVO)

Die Fotografin erhebt und speichert personenbezogene Daten des Auftraggebers (z. B. Name, Adresse, Kontaktdaten, Zahlungsinformationen) ausschließlich zum Zweck der Auftragsabwicklung, Rechnungsstellung und Lieferung der Fotos.


Die Fotografin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit dies nicht zur Auftragsdurchführung erforderlich ist.


Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht auf Auskunft über seine gespeicherten Daten, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).


10. Widerrufsbelehrung

Das Brautpaar hat grundsätzlich das Recht, diesen Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss das Brautpaar die Fotografin Tatjana Sussmann, Tatjana Fotografie, Würzburger Str. 28, 91443 Scheinfeld, E-Mail: tatjana-fotografie@gmx.de, mittels einer eindeutigen, schriftlichen Erklärung (Brief oder E-Mail) über den Entschluss zum Widerruf informieren.

Besondere Regelung für Hochzeitsfotografie:
Wird die Fotografie-Leistung während der Widerrufsfrist vollständig erbracht (z. B. Durchführung der Hochzeitsreportage), erlischt das Widerrufsrecht gemäß § 356 Abs. 5 BGB. Bereits erbrachte Leistungen sind anteilig zu vergüten.

Im Falle eines wirksamen Widerrufs vor Leistungsbeginn werden alle Zahlungen, einschließlich Anzahlung (sofern noch nicht zur Durchführung der Hochzeit verwendet), unverzüglich, spätestens binnen 14 Tagen nach Eingang der Widerrufserklärung zurückerstattet. Zur Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Hinweis zum Zustandekommen:

Dieser Vertrag kommt durch die Terminbestätigung oder spätestens durch die tatsächliche Durchführung der fotografischen Leistung zustande. Dies gilt auch ohne gesonderte schriftliche Unterzeichnung.

Weitere Infos, AGB, Impressum usw findest du HIER

NATÜRLICH, ECHT & ANTIKLISCHEE
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TERMINE & STUDIO: nur nach Vereinbarung

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